Kostenersatz für Schiedsrichter

Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten erhalten für ihren Einsatz an Spieltagen eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigungen ist der "Richtlinie zum Kostenersatz für Schiedsrichter" (Stand 10/2017) festgelegt und wird von dem platzstellenden Verein vor Ort entrichtet.

Den Schiedsrichtern entstandene Fahrtkosten sind mit dem NRV abzurechnen. Hierzu ist das Formular "SNRV_Abrechnungen_2022" zu verwenden und an den Finanzbeauftragten zu schicken. 

Achtung:
Spiele der 1. Bundesliga werden direkt mit der SDRV abgerechnet. Die Unterlage dazu sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.drvreferees.de/documents

Spiele der DRJ werden nach der Kostenrichtlinie der SDRV (https://www.drvreferees.de/images/sdrv/bylaws/2017_RL_Kostenersatz_Schiedsichter.pdf) mit dem Heimverein abgerechnet.

Dein Ansprechpartner

SNRV Finanzbeauftragter

Jürgen Goldau

goldau@snrv-rugby.de